Zertifizierung nach ISO 17024 für qualifizierte Sachverständige/ Bauexperten
Der BVSwiss® bietet die Personenzertifizierung nach dem Verfahren der ISO 17024 aktuell auf folgenden Fachgebieten an:
- PQM Qualitätssicherung im Bauwesen nach ISO 17024
- PQM Garantie- und Mängelerledigung nach ISO 17024
- Schäden an Gebäuden,, Baugutachter nach ISO 17024
- Einzelne Fachgebiete Fachgutachter nach ISO 17024
- Schimmelsachverständiger nach ISO 17024
- Baudiagnostiker A – Z nach ISO 17024
- Mögliche Anerkennung von Sachverständige und Gutachter aus anderen Verbänden
- Mögliche Anerkennung von Projektmanager anderer Zertifizierungen und Abschlüsse
- Sonstige Fachgebiete auf Anfrage und nach Zulassung und Bedürfnisse des Marktes
Betontechnologie, Betonbau, Instandsetzung Beton- und Stahlbeton, WDVS (Wärmedämmverbundsystem), Putz und Trockenbau, Mauerwerksbau, Konstruktiver Holzbau, Innenausbau, Abdichtungen von Gebäudehüllen, Fliesen und Platten, Fenster und Fassade, Estrichbau, Grundbau und Bodenmechanik, Natursteinarbeiten, Rohrleitungsbau, Stahlbau, Schwimmbadbau, Bauchemie und chemische Analysen, Glaswerkstoff und Glasbau, Feuchteschutz und Trockenlegung im Hoch- und Tiefbau, Strassenbau und Asphalttechnologie, Fassade, Holztüren
*Beurteilung baulicher Brandschutz (Nur als Anerkennungsverfahren einer Zert. nach ISO/IEC 17024 möglich)
,,Schimmelbekämpfung,, Fachgutachter nach ISO 17024
Zertifizierte Fachperson/ Baudiagnostiker, Vorsufe zum Experte/ Gutachter (geeignet für Baufüher & Projektleiter)
Während des gesamten Zertifizierungsprozesses werden Sie von uns begleitet und beraten. Und das von der Feststellung der notwendigen Voraussetzungen über die Antragstellung, bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Prüfung, der mit der Ausstellung des entsprechenden Zertifikats einhergeht. Der BVSwiss® garantiert, dass eine durch uns erfolgte Zertifizierung eine besondere Auszeichnung darstellt und für sehr hohe Qualität steht.
Entscheidung
Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Bewerber grundsätzlich schriftlich in Form eines Bescheides bekannt gegeben. Die Zertifizierung ist auf maximal drei Jahre befristet, kann aber auf Antrag wiederum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Die Zertifizierung kann mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.
Der Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit zurückgenommen werden
Gliederung des Gutachterverzeichnis:
Zert. Fachgebiet | PQM Qualitätssicherung im Bauwesen I. |
Zert. Fachgebiet | PQM Garantie- und Mängelerledigung I.I. (Voraussetzung ist I.) |
Zert. Fachgebiet | Schäden an Gebäuden II. |
Zert. Fachgebiet | Einzelnes Fachgebiet von A- Z III. |
Zert. Fachgebiet | Schimmelsachverständiger IV. |
Zert. Fachgebiet | Baudiagnostiker von A- Z V. |
Fachgebiete des Bauexperten Verband Schweiz in tabellarischer Kurzform
Ein Grundlagenseminar bei der Schweizer Bauexperten Ausbildung www.swissbexa.ch für die Zertifizierung beim BVSwiss® oder gleichwertig wird vorausgesetzt!!
Fachgebiet I. | Qualitätssicherung im Bauwesen I. |
Vorbildung | Mehrjährige jedoch mindestens 5 Jahre Gutachterpraxis des Bewerbers, nachzuweisen durch Vorlage von Berichten oder Gutachten zur bisherigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Qualitätswesens.Desweiteren wird im Projektmanagement ein Zertifikatslehrgang verlangt um eine Struktursicherheit bei der Durchführung der Qualitätssicherung zu gewährleisten. |
Nachweis | Bestandene Zertifizierung 8 Jahre Bauingenieur, 8 Jahre Architekt, 10 Jahre Meister in einem Bauberuf. Es müssen mindestens in 3 Fachgebieten in ausreichender Anzahl Gutachten vorgelegt werden und deren Kenntnisse nachgewiesen werden. |
Sachgebietsbeschreibung | Das Sachgebiet “Qualitätssicherung im Bauwesen” behandelt Fragen des Qualitätsmanagements in der Bauwirtschaft, die gleichermassen für den Hoch-, Ingenieur- oder Tiefbau gelten können. Die Tätigkeit des Sachverständigen/ Bauexperten steht insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und Normen in der Bauwirtschaft und Feststellung der Soll- Ist- Situation. |
Fachgebiet | Projektmanager Garantie- und Mängelerledigung I.I (Voraussetzung Zertifizierung I.) |
Vorbildung | Mehrjährige jedoch mindestens 5 Jahre Gutachterpraxis des Bewerbers, nachzuweisen durch Vorlage von Berichten oder Gutachten zur bisherigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Qualitätswesens. Eine Gleichwertigkeitsprüfung in dem ein anderer Leistungsausweis dazu führt die Voraussetzungen zu erfüllen ist möglich und wird von der Kommission entschieden. |
Nachweis | Bestandene Zertifizierung 8 Jahre Bauingenieur, 8 Jahre Architekt, 10 Jahre Meister in einem Bauberuf. Es müssen mindestens in 3 Fachgebieten in ausreichender Anzahl Gutachten vorgelegt werden und deren Kenntnisse nachgewiesen werden. Eine Gleichwertigkeitsprüfung in dem ein anderer Leistungsausweis dazu führt die Voraussetzungen zu erfüllen ist möglich und wird von der Kommission entschieden |
Sachgebietsbeschreibung | Das Sachgebiet “Qualitätssicherung im Bauwesen” behandelt Fragen des Qualitätsmanagements in der Bauwirtschaft, die gleichermassen für den Hoch-, Ingenieur- oder Tiefbau gelten können. Die Tätigkeit des Sachverständigen/ Bauexperten steht insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und Normen in der Bauwirtschaft und Feststellung der Soll- Ist- Situation. Kenntnisse über technische, bauphysikalische, bauchemische, Einwirkungen auf statische Tragewerke sowie von thermischen Einflüssen. Fundierte Kenntnisse über Altbau- und Neubautsysteme insbesondere betrachtet der chemischen und physikalischen Konstruktionseinwirkung in Zusammenhang der Instandsetzung unter verwendenden geeigneter Bauprodukten. Vertraut als Bindeglied zwischen Behörden, Bauherren und Unternehmern zu fungieren, unter Einhaltung der Auflagen aus zwingenden und dispositiven Verordnungen. |
Fachgebiet II. | Schäden an Gebäuden II. |
Vorbildung | Der Bewerber hat ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen an einer Technischen Universität (Hochschule) oder Fachhochschule nachzuweisen mit auseichender praktischer Erfahrung von 8 Jahren, oder er ist Meister in einem Bauberuf mit mindestens 10 Jahren Erfahrung. |
Nachweis | Bestandene Zertifizierung 8 Jahre Bauingenieur, 8 Jahre Architekt, 10 Jahre Meister in einem Bauberuf. Es müssen mindestens in 3 Fachgebieten in ausreichender Anzahl Gutachten vorgelegt werden und deren Kenntnisse nachgewiesen werden. |
Sachgebietsbeschreibung | Technische, bauphysikalische, bauchemische und baukonstruktive Kenntnisse. Kenntnis der Alt- und bei Neubauten sowie Instandhaltung und Modernisierung verwendeten Konstruktionen und deren Verhalten, insbesondere die Kenntnis über Ursachen und Auswirkungen von Schäden an diesen Konstruktionen. Praktische Erfahrungen mit üblichen örtlichen Untersuchungsverfahren für Bauteile und Baustoffe, Kenntnis über mögliche weiterführende Untersu- chungen durch Spezialsachverständige und Prüflabors. Fähigkeit, die Voraussetzung und Eignung von Untersuchungsverfahren zu beurteilen und die Ergebnisse hinsichtlich Genauigkeit und Relevanz zu bewerten. |
Fachgebiete III. | Einzelne Fachgebiete III.Zum Beispiel: „Baugutachter Ausbau & Fassade,, III:.Bautechnik:Betontechnologie, Betonbau, Instandsetzung Beton- und Stahlbeton, WDVS (Wärmedämmverbundsystem), Putz und Trockenbau, Mauerwerksbau, konstruktiver Holzbau, Innenausbau, Abdichtungen von Gebäudehüllen, Fliesen und Platten, Fenster und Fassade, Estrichbau, Grundbau und Bodenmechanik, Natursteinarbeiten, Rohrleitungsbau, Stahlbau, Schwimmbadbau, Bauchemie und chemische Analysen, Glaswerkstoff und Glasbau, Feuchteschutz und Trockenlegung im Hoch- und Tiefbau, Strassenbau und Asphalttechnologie, Fassade, Holztüren*Beurteilung baulicher Brandschutz (Nur als Anerkennungsverfahren einer Zert. nach ISO 17024 möglich) Technische Gebäudeausrüstung:TGA (Technische Gebäudeausrüstung) |
Vorbildung | Der Bewerber hat ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen an einer Technischen Universität (Hochschule) oder Fachhochschule nachzuweisen mit auseichender praktischer Erfahrung von 5 Jahren, oder er ist Meister in einem Bauberuf mit mindestens 8 Jahren Erfahrung.*Ein Bewerber ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Meistertitel in einem Bauberuf, kann nur den Antrag stellen, wenn er Erfahrung, Aus- und Fortbildungen sowie regelmässig eine 10-jährige praktische Tätigkeit nachweist, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen dargestellten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. Dies wird im Prüfungsverfahren nur gleichgestellt, wenn dies die Prüfungskommission als genehmigt sieht. |
Nachweis | Bestandene Zertifizierung, 5 Jahre Bauingenieur, 5 Jahre Architekt, 8 Jahre Meister in einem Bauberuf. Es müssen in ausreichender Anzahl Gutachten vorgelegt werden und deren Kenntnisse nachgewiesen werden. |
Sachgebietsbeschreibung | Die Bewerber müssen in der Lage sein, fachübergreifende Zusammenhänge bei Schadensabläufen zu erkennen. Hierzu sind u. a. Kenntnisse über Baukonstruktion und Werkstoffe, Baustatik, Bauphysik, Baubetrieb, technisches Ausschreibungs- und Vertragswesen sowie Normen, Richtlinien und Prüfmethoden erforderlich. Die „Anforderungen an die allgemeinen rechtlichen Kenntnisse“ sind Bestandteil dieser Zertifizierungsvoraussetzungen. |
Fachgebiet IV. | Schimmelsachverständiger IV. |
Vorbildung | Der Bewerber hat ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen an einer Technischen Universität (Hochschule) oder Fachhochschule nachzuweisen mit auseichender praktischer Erfahrung von 5 Jahren, oder er ist Meister in einem Bauberuf mit mindestens 8 Jahren Erfahrung.*Ein Bewerber ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Meistertitel in einem Bauberuf, kann nur den Antrag stellen, wenn er Erfahrung, Aus- und Fortbildungen sowie regelmässig eine 10-jährige praktische Tätigkeit nachweist, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen dargestellten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. Dies wird im Prüfungsverfahren nur gleichgestellt, wenn dies die Prüfungskommission als genehmigt sieht. |
Nachweis | Bestandene Zertifizierung, 5 Jahre Bauingenieur, 5 Jahre Architekt, 8 Jahre Meister in einem Bauberuf. Es müssen in ausreichender Anzahl Gutachten vorgelegt werden und deren Kenntnisse nachgewiesen werden. |
Sachgebietsbeschreibung | Der Bewerber muss zum einen bauphysikalisches, aber auch bauchemisches Wissen haben.Die Voraussetzung für Schimmel verstehen, die Ursachen für Schimmelbefall beurteilen und baukonstruktiv einschätzen können. Liegt es an Wärmebrücken, ungenügender Dämmung, aufsteigender Feuchte usw. oder am Nutzerverhalten?Die Kenntnisse müssen auch auf die verschiedenen Messmethoden eingehen. Wichtig ist es zudem, über normative Grundlagen wie z. B. des Arbeitsschutzes Bescheid zu wissen: Welche Massnahmen müssen bei der Schimmelsanierung ergriffen werden um Mitarbeiter und Bewohner effektiv zu schützen? Schliesslich müssen noch die gängigen Sanierungstechniken und Materialien bekannt sein. Dazu gehört es, dass der Bewerber Sanierungskonzepte erstellen kann und den Ablauf einer Sanierung planen kann.Die Bewerber müssen in der Lage sein, fachübergreifende Zusammenhänge bei Schadensabläufen zu erkennen. Hierzu sind u. a. Kenntnisse über Baukonstruktion und Werkstoffe, Baustatik, Bauphysik, Baubetrieb, technisches Ausschreibungs- und Vertragswesen sowie Normen, Richtlinien und Prüfmethoden erforderlich. Die „Anforderungen an die allgemeinen rechtlichen Kenntnisse“ sind Bestandteil dieser Zertifizierungsvoraussetzungen. |
Fachgebiet V. | Baudiagnostiker V.Zum Beispiel ,,Fachperson Betoninstandsetzung,, V.*Nach 2 x 3 Jahren Zertifizierung kann ein Antrag als Baugutachter im entsprechenden Fachgebiet gestellt werdenBautechnik:Betontechnologie, Betonbau, Instandsetzung Beton- und Stahlbeton, WDVS (Wärmedämmverbundsystem), Putz und Trockenbau, Mauerwerksbau, Konstruktiver Holzbau, Innenausbau, Abdichtungen von Gebäudehüllen, Fliesen und Platten, Fenster und Fassade, Estrichbau, Grundbau und Bodenmechanik, Natursteinarbeiten, Rohrleitungsbau, Stahlbau, Schwimmbadbau, Bauchemie und chemische Analysen, Glaswerkstoff und Glasbau, Feuchteschutz und Trockenlegung im Hoch- und Tiefbau, Strassenbau und Asphalttechnologie, Fassade, HolztürenTechnische Gebäudeausrüstung:TGA (Technische Gebäudeausrüstung) |
Vorbildung | *Ein Bewerber ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Meistertitel in einem Bauberuf, kann nur den Antrag stellen, wenn er Erfahrung, Aus- und Fortbildungen sowie regelmässig eine 10-jährige praktische Tätigkeit nachweist, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen dargestellten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. Dies wird im Prüfungsverfahren nur gleichgestellt, wenn dies die Prüfungskommission als genehmigt sieht. |
Nachweis | Eine 10-jährige praktische Tätigkeit nachweist, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen dargestellten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. |
Sachgebietsbeschreibung | Die Bewerber müssen in der Lage sein, fachübergreifende Zusammenhänge bei Schadensabläufen zu erkennen. Hierzu sind u. a. Kenntnisse über Baukonstruktion und Werkstoffe, Baustatik, Bauphysik, Baubetrieb, technisches Ausschreibungs- und Vertragswesen sowie Normen, Richtlinien und Prüfmethoden erforderlich. Die „Anforderungen an die allgemeinen rechtlichen Kenntnisse“ sind Bestandteil dieser Zertifizierungsvoraussetzungen. |
Fachgebiete I. – V. | Andere Verbandsmitglieder, die auf unsere Liste wollen, werden gesondert geprüft. |
Vorbildungen | Alle benannten Vorbildungen können durch gleichwertige Leistungsausweise ersetzt werden, sofern dies die Prüfungskomission und die Vorstandschaft bewilligt. |