Die Antragstellung
Das Verfahren der Zertifizierung wird durch einen Antrag eingeleitet, der beim BVSwiss® einzureichen ist. Nähere Informationen zum Antrag erteilen wir gerne auf Anfrage.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Begründung des Antrags durch den Bewerber
- Darlegung der besonderen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet
- tabellarischer Lebenslauf
- übliche Angaben zur Person
- genaue Darstellung der Schul- und Berufsausbildung im Einzelnen
- Angaben zur beruflichen Tätigkeit
- ausgefülltes Antragsformular
- Abschriften oder Kopien der erreichten Berufsabschlüsse und der berufsbezogenen bzw. sachgebietsbezogenen Qualifikationen
- sonstige geeignete Unterlagen zum Nachweis der besonderen Sachkunde
- wenn möglich Teilnahmebestätigungen über erfolgte fachliche Fortbildungen für das beantragte Sachgebiet und für die Sachverständigentätigkeit im Allgemeinen
- mindestens drei selbstgefertigte Gutachten neueren Datums, die aus dem Fachbereich, für den die Zertifizierung erfolgen soll (liegen keine vor bitten wir um Rücksprache) stammen
- Bestätigung des Arbeitsgebers über entsprechende Freistellung
- mindestens fünf Ansprechpartner namentlich benannt, die in fachlicher und/oder persönlicher Hinsicht Aussagen zum Antragsteller treffen können
- Führungszeugnis oder Strafregisterauszug neueren Datums
- Gewerbeauszug (nur für Gewerbetreibende) bzw. Handelsregisterauszug
Nach erfolgreicher und positiver Antragsprüfung wird das Zertifizierungsverfahren fortgesetzt (inkl. Abschluss eines Zertifizierungsvertrages, welcher dann durch der BVSwiss® entsprechend zur Unterzeichnung zugestellt wird).
Das Verfahren der Entscheidung
Jeder Antrag und die eingereichten Unterlagen werden durch den BVSwiss® durch Hinzuziehung geeigneter Fachleute geprüft
Vor der abschliessenden Entscheidung werden Sachverständige- resp. der Überprüfungsausschuss durch den BVSwiss® gehört.
Der Ausschuss wird vom BVSwiss® berufen. Die Zusammensetzung besteht aus unabhängigen Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft, nachweislich besonders sachkundige Personen (z.B. zertifizierte Sachverständige/ Bauexperten) und ggf. weiteren besonders sachkundigen und/oder lebenserfahrenen Personen.
Erfahrungsgemäss wird die Prüfung sehr zeitnah angesetzt. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Auf Anfrage erhalten Sie jederzeit detailliertere Angaben zum Ablauf der Prüfung.
Grundsätzlich wird dem Bewerber das Ergebnis der Prüfung vorwiegend schriftlich in Form eines Bescheides bekannt gegeben. Auf Wunsch kann die Bekanntgabe auch mündlich in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Die erfolgte Zertifizierung ist vorerst auf höchstens drei Jahre befristet und kann durch einen Antrag nach Ablauf der drei Jahre auf bis zu weitere 3 Jahre verlängert werden.
Ebenso kann die Zertifizierung mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.
Der Antrag der Zertifizierung kann jederzeit zurückgenommen werden.
Re-Zertifizierung nach ISO 17024
Im Rahmen unserer Qualitätssicherung haben unsere Zertifikate nach bestandener Sachverständigenprüfung 3 Jahre Gültigkeit.
Um unserem Standard gerecht zu werden, muss während der 3 Jahre regelmässig ein Nachweis der Qualifikation erbracht werden.
Nach Ablauf der 3 Jahre kann das Zertifikat um weitere 3 Jahre durch eine Re-Zertifizierung erneuert werden.