Eine Zertifizierung von Sachverständigen/Bauexperten erfolgt nur auf Antrag.
Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehört die Feststellung der besonderen Sachkunde und Unparteilichkeit, die im Zusammenhang mit der Sachverständigenausübung unbedingt erforderlich sind, sowie auch die Feststellung der persönlichen Eignung.
Das Fachgebiet
Es muss ein Fach- und Sachgebiet beim BVSwiss® bestehen, für das eine Zertifizierung als Sachverständiger/ Bauexperte beantragt werden kann.
Die «besondere Sachkunde»
Durch den Bewerber ist zur Überzeugung des BVSwiss® die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Fach- und Sachgebiet nachzuweisen.
Allein die ordnungsgemässe Ausübung des Berufs ist noch kein ausreichender Nachweis der besonderen Sachkunde. Vielmehr sind überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eingehende praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet von grosser Bedeutung.
Ebenso vor Antragstellung zu berücksichtigen, sind das Vorliegen praktischer Erfahrungen im Vorfeld als Sachverständiger/ Bauexperte und eine notwendige Vorbildung.
Die Fähigkeit, das Fachwissen in Form eines Gutachtens so darzulegen, dass alle Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar und verständlich sind, gehört zur „besonderen Sachkunde“.
Das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass es auch Laien (z. B. Richter) möglich ist, es zu verstehen und auf seine Plausibilität überprüfen zu können, bedeutet Nachvollziehbarkeit. Die Ausdrucksfähigkeit sowie die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind ebenso Grundsteine der „besonderen Sachkunde“ wie die Berücksichtigung und Kenntnis aller für die Gutachtertätigkeit relevanten und entscheidenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. gerichtliche Verfahren).
Es ist daher unablässig als Sachverständiger/ Bauexperte auf dem beantragten Sachgebiet vor Antragstellung tätig gewesen zu sein. Jeder Bewerber kann die weitere Vorbereitung in unterschiedlichen Formen gestalten, wie z.B. Selbststudium, Besuch von Seminaren oder Fachtagungen oder auch durch die Mitarbeit/Hospiz bei erfahrenen Sachverständigen/ Bauexperten.
Die persönliche Eignung
Ein Bewerber muss die persönliche Eignung unbedingt gewährleisten. Dies ist Voraussetzung, dass ein Bewerber nicht nur wegen seiner persönlichen Eigenschaften gewährleistet, die Gutachtertätigkeit unparteiisch und vor allem objektiv auszuüben, sondern auch der Anforderung unter Berücksichtigung seines gesamten Umfeldes gewachsen ist.
In diesem Zusammenhang stellen die uneingeschränkte persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit auch in Bezug auf die Ausdrucksweise sowie wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit und Neutralität, wesentliche Eigenschaften dar.
Sollte der Sachverständige/ Bauexperte gewissen Interessenbindungen unterliegen, ist die persönliche Eignung grundsätzlich in Frage gestellt, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Sachverständige/ Bauexperte dann eventuell nicht unabhängig tätig werden kann. Dies hätte möglicherweise den Verlust von Objektivität und Unparteilichkeit zur Folge.
Die persönliche Eignung beinhaltet auch den Ruf und das Ansehen des Bewerbers bei seiner Berufsausübung und in der Öffentlichkeit. Um bei der Zertifizierung zu versagen, reichen schon geringe Zweifel an der persönlichen Eignung aus. Es sollen der Schutz der Öffentlichkeit und das Vertrauen auf zertifizierte und absolut qualifizierte Sachverständige/ Bauexperten unbedingt vor den privaten Interessen des Bewerbers stehen.